Beratungseinsätze in Gelsenkirchen
Pflege mit Herz: Alltagshilfe, Betreuung & Beratung direkt vor Ort
Wenn die Pflegekasse einen Beratungseinsatz verlangt, sind viele Familien erstmal verunsichert. Besonders wenn der Termin zum ersten Mal ansteht, fragen sich viele: Was wird besprochen? Muss ich etwas vorbereiten? Und kann das Pflegegeld gekürzt werden?
Genau hier unterstützen wir Sie.
Der Betreuungsdienst Emma begleitet Sie beim Beratungseinsatz in Gelsenkirchen und sorgt dafür, dass Sie den Termin ruhig und verständlich erleben.
Wichtig: Der Beratungseinsatz ist keine Prüfung, sondern eine Unterstützung im Alltag.
Wir helfen Ihnen dabei, den Termin rechtzeitig zu organisieren und den Nachweis für die Pflegekasse im Blick zu behalten, damit Ihr Pflegegeld sicher weiterläuft.
Unsere Sozialversicherungsfachangestellten und Pflegefachkräfte erklären Ihnen den Ablauf verständlich und nehmen Ihnen Unsicherheiten.


Was steckt hinter dem Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz ist ein verpflichtender Termin für Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zuhause versorgt werden.
Häufig wird auch der Begriff Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI verwendet.
Ziel ist es, die häusliche Pflege langfristig zu sichern und Angehörige zu entlasten.
Dabei geht es nicht um Kontrolle, sondern darum, gemeinsam zu schauen, was im Alltag gut funktioniert und wo Unterstützung sinnvoll sein kann.
Ist der Beratungseinsatz eine Kontrolle?
Diese Frage stellen sich viele Angehörige.
Der Beratungseinsatz ist keine Prüfung.
Er soll helfen, die Pflegesituation zu stabilisieren, Fragen zu klären und Ihnen Sicherheit im Alltag zu geben.


So läuft der Beratungseinsatz in Gelsenkirchen ab
Der Termin findet in der Regel in Ihrer eigenen Häuslichkeit statt.
Der Ablauf ist meist unkompliziert und entspannt:
- Gespräch über die aktuelle Situation
- Einschätzung des Unterstützungsbedarfs
- Hinweise zur Entlastung im Alltag
- Klärung offener Fragen
Viele Angehörige merken schnell, dass der Termin deutlich entspannter ist als erwartet.
Wann ist der Beratungseinsatz verpflichtend?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird und die Pflege zu Hause erfolgt.
Seit 2026 gilt:
- Pflegegrad 2: alle 6 Monate
- Pflegegrad 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4: alle 6 Monate
- Pflegegrad 5: alle 6 Monate
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 können auf Wunsch weiterhin vierteljährlich eine Beratung in Anspruch nehmen. Verpflichtend ist der Beratungseinsatz aber nur noch halbjährlich.
Wird der verpflichtende Termin nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und später auch aussetzen.


Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz nicht verpflichtend.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Beratungseinsatz freiwillig halbjährlich nutzen, zum Beispiel bei Fragen zum Entlastungsbetrag oder zur Organisation von Unterstützung im Alltag.
Was kostet der Beratungseinsatz in Gelsenkirchen?
Der Beratungseinsatz wird von der Pflegekasse übernommen.
Für Pflegebedürftige entstehen keine eigenen Kosten.
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit der Pflegekasse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.


Nachweis für die Pflegekasse
Nach dem Beratungseinsatz wird ein entsprechender Nachweis erstellt.
Dieser wird an die Pflegekasse übermittelt oder vorbereitet. Der Nachweis ist notwendig, damit das Pflegegeld weiterhin ohne Probleme gezahlt werden kann.
Wer führt Beratungseinsätze in Gelsenkirchen durch?
Der Beratungseinsatz darf ausschließlich durch dafür zugelassene oder anerkannte Anbieter erfolgen.
Der Betreuungsdienst Emma unterstützt Sie in Gelsenkirchen dabei, den passenden Termin zu organisieren und begleitet Sie während des gesamten Prozesses.
Dabei profitieren Sie von der Erfahrung unserer Sozialversicherungsfachangestellten, die sowohl die Anforderungen der Pflegekassen als auch die Herausforderungen im Alltag gut kennen.


Was wir konkret für Sie übernehmen
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Beratungseinsatz.
- wir erklären Ihnen den Ablauf verständlich
- wir nehmen Ihnen Unsicherheiten
- wir führen den Termin ruhig und klar durch
- wir geben praktische Tipps für den Alltag
- wir stehen Ihnen auch danach zur Verfügung
Was wir konkret für Sie übernehmen
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Beratungseinsatz.
- wir erklären Ihnen den Ablauf verständlich
- wir nehmen Ihnen Unsicherheiten
- wir führen den Termin ruhig und klar durch
- wir geben praktische Tipps für den Alltag
- wir stehen Ihnen auch danach zur Verfügung


Unterstützung in der Nähe in Gelsenkirchen
Die Nähe spielt eine wichtige Rolle, wenn es um Unterstützung im Alltag geht.
Kurze Wege ermöglichen schnelle und flexible Hilfe.
Unser Einsatzgebiet umfasst ganz Gelsenkirchen, unter anderem:
- Buer
- Erle
- Horst
- Beckhausen
- Schalke
- Ückendorf
- Bulmke Hüllen
- Resse
- Hassel
- Scholven
- Rotthausen
- Feldmark
- Heßler
- Altstadt
- Neustadt
… sowie in weiteren Stadtteilen.
So können wir zeitnah reagieren und individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen.
Häufige Fragen zum Beratungseinsatz
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld erhalten und zu Hause versorgt werden, müssen den Beratungseinsatz regelmäßig nachweisen.
Seit 2026 ist der verpflichtende Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich erforderlich. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann freiwillig weiterhin eine zusätzliche vierteljährliche Beratung genutzt werden.
Der Nachweis bestätigt, dass der Beratungseinsatz durchgeführt wurde. Ohne rechtzeitigen Nachweis kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.
In der Regel übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Die Abrechnung erfolgt normalerweise direkt, sodass Pflegebedürftige nicht in Vorkasse gehen müssen.
Muss ich den Beratungseinsatz selbst bezahlen?
In der Regel übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Die Abrechnung erfolgt normalerweise direkt, sodass Pflegebedürftige nicht in Vorkasse gehen müssen.
Findet der Beratungseinsatz zuhause statt?
Ja. Der Termin findet meistens dort statt, wo die Pflege erfolgt. So kann die aktuelle Situation besser besprochen werden.
Seit 2026 müssen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 den verpflichtenden Beratungseinsatz nicht mehr alle 3 Monate, sondern nur noch halbjährlich nachweisen.
Eine freiwillige vierteljährliche Beratung bleibt weiterhin möglich.
Weitere Leistungen

Alltagsbegleitung
in Gelsenkirchen
Unsere Alltagsbegleitung in Gelsenkirchen ist an Ihrer Seite im täglichen Leben und sorgt dafür, dass Sie sich zu Hause sicher, begleitet und gut aufgehoben fühlen.

Haushaltshilfe
in Gelsenkirchen
Unsere Haushaltshilfe unterstützt Sie in Gelsenkirchen bei Reinigung, Wäsche und alltäglichen Aufgaben, damit Ihr Zuhause ordentlich und angenehm bleibt.

Demenzbetreuung
in Gelsenkirchen
Wir bieten einfühlsame Demenzbetreuung im vertrauten Zuhause – mit Struktur, Geduld und verlässlicher Unterstützung im Alltag.

Pflegeberatung & Antragshilfe in Gelsenkirchen
Wir helfen Ihnen bei Fragen zu Pflegegrad, Entlastungsleistungen und Anträgen, damit Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.

Betreuung für Kinder mit Pflegegrad in Gelsenkirchen
Wir entlasten Familien in Gelsenkirchen mit individueller Betreuung für Kinder mit Pflegegrad: einfühlsam, alltagsnah und auf die jeweilige Situation abgestimmt.
Warum Kunden uns vertrauen

Kostenfreie Leistungen ab Pflegegrad 1
Viele unserer Leistungen sind bereits ab Pflegegrad 1 kostenfrei, da wir direkt mit den Pflegekassen abrechnen.

Individuelle Betreuung für Jung & Alt
Wir begleiten Kinder, Erwachsene und Senioren mit passender Unterstützung im Alltag – persönlich, menschlich und bedarfsgerecht.

Feste Ansprechpartner & persönliche Nähe
Bei uns haben Sie verlässliche Ansprechpartner, die Ihre Situation kennen und Sie persönlich in Gelsenkirchen begleiten.

Schnelle Terminvergabe in ganz Gelsenkirchen
Wir sind flexibel für Sie im Einsatz und ermöglichen zeitnahe Termine in Gelsenkirchen und den angrenzenden Stadtteilen.

Kompetente Hilfe rund um Pflege & Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei Fragen zu Pflegegrad, Anträgen, Widersprüchen und möglichen Entlastungsleistungen.

Einfühlsam. Zuverlässig. Menschlich
Unsere Betreuung verbindet Fachwissen mit Herz und schafft spürbare Entlastung für Betroffene und Angehörige.
Jetzt kostenlose Erstberatung
sichern
Sie oder Ihre Angehörigen benötigen Unterstützung im Alltag?
Dann sprechen Sie mit uns unverbindlich über passende Leistungen, mögliche Entlastungsangebote und Betreuung ab Pflegegrad 1.