Beratungseinsätze in Bochum
Pflege mit Herz: Alltagshilfe, Betreuung & Beratung direkt vor Ort
Ein Beratungseinsatz steht an und Sie fragen sich, was genau dabei passiert?
Viele Angehörige in Bochum sind unsicher, ob dieser Termin eine Kontrolle ist oder ob sie etwas falsch machen könnten.
Genau hier unterstützen wir Sie.
Der Betreuungsdienst Emma begleitet Sie beim Beratungseinsatz und sorgt dafür, dass Sie den Termin entspannt und gut vorbereitet erleben.
Wichtig zu wissen: Der Beratungseinsatz ist keine Prüfung, sondern eine Unterstützung für Ihre Pflegesituation.
Unsere Sozialversicherungsfachangestellten und Pflegefachkräften erklären Ihnen verständlich, worauf es ankommt, und helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten


Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz ist ein vorgeschriebener Termin für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und im eigenen Zuhause versorgt werden.
Oft wird dieser Termin auch als Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI bezeichnet.
Ziel ist es, die Pflege im Alltag zu stabilisieren und Angehörige zu entlasten.
Es geht nicht darum, etwas zu kontrollieren, sondern gemeinsam zu schauen, ob die Versorgung gut funktioniert und wo Unterstützung sinnvoll ist.
Muss ich beim Beratungseinsatz etwas befürchten?
Viele Menschen haben Sorge, dass beim Termin Fehler gesucht werden.
Diese Sorge ist unbegründet.
Der Beratungseinsatz soll Ihnen Sicherheit geben, Fragen klären und dabei helfen, die Pflege im Alltag besser zu organisieren.


So läuft der Beratungseinsatz in Bochum ab
Der Termin findet in Ihrer gewohnten Umgebung statt.
- Gespräch über die aktuelle Situation
- Einschätzung des Unterstützungsbedarfs
- Hinweise zur Entlastung im Alltag
- Klärung offener Fragen
Viele Angehörige empfinden den Termin im Nachhinein als hilfreich und beruhigend.
Wann ist der Beratungseinsatz Pflicht?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird und die Pflege zu Hause erfolgt.
Seit 2026 gilt:
- Pflegegrad 2: alle 6 Monate
- Pflegegrad 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4: alle 6 Monate
- Pflegegrad 5: alle 6 Monate
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 können auf Wunsch weiterhin vierteljährlich eine Beratung in Anspruch nehmen. Verpflichtend ist der Beratungseinsatz aber nur noch halbjährlich.
Wird der verpflichtende Termin nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und später auch aussetzen.


Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 besteht keine Verpflichtung.
Der Beratungseinsatz kann jedoch freiwillig halbjährlich genutzt werden, zum Beispiel bei Fragen zum Entlastungsbetrag oder zur Organisation von Unterstützung im Alltag.
Was kostet ein Beratungseinsatz in Bochum?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der Pflegekasse. Sie müssen normalerweise nicht in Vorkasse treten und keine eigene Rechnung bezahlen.


Nachweis für die Pflegekasse
Nach dem Termin wird eine Bestätigung erstellt.
Dieser Nachweis zeigt der Pflegekasse, dass der Beratungseinsatz durchgeführt wurde und hilft dabei, den weiteren Bezug des Pflegegeldes zu sichern.
Ohne rechtzeitigen Nachweis kann es zu Kürzungen oder Problemen bei der Auszahlung kommen.
Wer führt den Beratungseinsatz in Bochum durch?
Beratungseinsätze dürfen nur von zugelassenen oder anerkannten Stellen durchgeführt werden.
Der Betreuungsdienst Emma begleitet Familien in Bochum zuverlässig bei der Organisation und Durchführung und steht Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite.


Was wir konkret für Sie übernehmen
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Beratungseinsatz.
- wir erklären Ihnen den Ablauf verständlich
- wir nehmen Ihnen Unsicherheiten
- wir führen den Termin ruhig und klar durch
- wir geben praktische Tipps für den Alltag
- wir stehen Ihnen auch danach zur Verfügung
Unterstützung in der Nähe in Bochum
Die Nähe spielt eine wichtige Rolle, wenn es um Unterstützung im Alltag geht.
Kurze Wege ermöglichen schnelle und flexible Hilfe.
Unser Einsatzgebiet umfasst ganz Bochum, unter anderem:
- Bochum Mitte
- Wattenscheid
- Langendreer
- Linden
- Weitmar
- Wiemelhausen
- Querenburg
- Gerthe
- Harpen
- Stiepel
- Werne
- Hamme
- Grumme
- Dahlhausen
… sowie in weiteren Stadtteilen.
So können wir zeitnah reagieren und individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen.

Häufige Fragen zum Beratungseinsatz
Seit 2026 gilt für Pflegegrad 2 bis 5 ein verpflichtender Beratungseinsatz alle 6 Monate. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann auf Wunsch weiterhin eine zusätzliche vierteljährliche Beratung genutzt werden.
Ja. Seit 2026 ist der verpflichtende Beratungseinsatz für Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich erforderlich. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 können freiwillig weiterhin vierteljährlich eine zusätzliche Beratung nutzen.
Eine große Vorbereitung ist nicht notwendig. Es kann hilfreich sein, sich vorher Fragen zu notieren und zu überlegen, wo im Alltag Unterstützung gebraucht wird.
Ja. Der Beratungseinsatz findet in der Regel in der eigenen Häuslichkeit statt.
Wenn ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen. Grundsätzlich gibt man die Möglichkeit es nachzuholen.
Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. Sie müssen nichts selbst bezahlen.
Nein. Der Termin dient der Unterstützung und Beratung im Alltag.
Beide Begriffe meinen in der Regel denselben Termin nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Viele Pflegekassen sprechen vom Beratungsbesuch, andere vom Beratungseinsatz.
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