Beratungseinsätze in Herne
Pflege mit Herz: Alltagshilfe, Betreuung & Beratung direkt vor Ort
Viele Angehörige in Herne sind unsicher, wenn ein Beratungseinsatz ansteht. Was passiert bei dem Termin? Muss ich etwas vorbereiten? Und ist das eine Kontrolle?
Genau hier unterstützen wir Sie.
Der Betreuungsdienst Emma begleitet Familien in Herne beim Beratungseinsatz und sorgt dafür, dass Sie den Termin ruhig und ohne Druck wahrnehmen können.
👉 Wichtig: Der Beratungseinsatz ist keine Prüfung, sondern eine Unterstützung für Sie im Alltag.
Unsere Sozialversicherungsfachangestellten und unsere Pflegefachkräfte erklären Ihnen verständlich, was auf Sie zukommt, und helfen dabei, Unsicherheiten zu klären.


Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz ist ein verpflichtender Termin für Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause versorgt werden.
👉 Der Termin wird auch als Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI bezeichnet.
Er dient dazu, die häusliche Pflege langfristig zu sichern und Angehörige zu entlasten.
Dabei geht es nicht darum, Fehler zu finden, sondern gemeinsam zu schauen, ob im Alltag alles gut funktioniert und wo Unterstützung sinnvoll sein kann.
Ist der Beratungseinsatz eine Kontrolle?
Viele Menschen haben Sorge, dass dieser Termin eine Prüfung ist.
Das ist nicht der Fall.
Der Beratungseinsatz soll Ihnen Sicherheit geben, Fragen klären und dabei helfen, die Pflege im Alltag besser zu organisieren.


Wie läuft ein Beratungseinsatz zuhause ab?
Der Termin findet in der Regel in Ihrer eigenen Häuslichkeit statt.
Der Ablauf ist meist unkompliziert und entspannt:
- Gespräch über die aktuelle Situation
- Einschätzung des Unterstützungsbedarfs
- Hinweise zur Entlastung im Alltag
- Klärung offener Fragen
Viele Angehörige merken schnell, dass der Termin deutlich entspannter ist als erwartet.
Wann ist der Beratungseinsatz Pflicht?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird und die Pflege zu Hause erfolgt.
Seit 2026 gilt:
- Pflegegrad 2: alle 6 Monate
- Pflegegrad 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4: alle 6 Monate
- Pflegegrad 5: alle 6 Monate
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 können auf Wunsch weiterhin vierteljährlich eine Beratung in Anspruch nehmen. Verpflichtend ist der Beratungseinsatz aber nur noch halbjährlich.
Wird der verpflichtende Termin nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und später auch aussetzen.


Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz nicht verpflichtend.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Beratungseinsatz freiwillig halbjährlich nutzen, zum Beispiel bei Fragen zum Entlastungsbetrag oder zur Organisation von Unterstützung im Alltag.
Was kostet ein Beratungseinsatz?
Der Beratungseinsatz wird von der Pflegekasse übernommen.
Für Pflegebedürftige entstehen keine eigenen Kosten.
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit der Pflegekasse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.


Nachweis für die Pflegekasse
Nach dem Beratungseinsatz wird ein entsprechender Nachweis erstellt.
Dieser wird an die Pflegekasse übermittelt oder vorbereitet. Der Nachweis ist notwendig, damit das Pflegegeld weiterhin ohne Probleme gezahlt werden kann.
Wer führt den Beratungseinsatz in Herne durch?
Der Beratungseinsatz darf nur von dafür zugelassenen oder anerkannten Stellen durchgeführt werden.
Der Betreuungsdienst Emma unterstützt Familien in Herne zuverlässig bei der Organisation und Durchführung dieser Termine und begleitet Sie durch den gesamten Ablauf.
Unsere Sozialversicherungsfachangestellten und Pflegefachkräften verbinden fachliches Wissen mit Erfahrung aus dem Alltag.

Was wir konkret für Sie übernehmen
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Beratungseinsatz.
- wir erklären Ihnen den Ablauf verständlich
- wir nehmen Ihnen Unsicherheiten
- wir führen den Termin ruhig und klar durch
- wir geben praktische Tipps für den Alltag
- wir stehen Ihnen auch danach zur Verfügung


Unterstützung in der Nähe in Herne
Die Nähe spielt eine wichtige Rolle, wenn es um Unterstützung im Alltag geht.
Kurze Wege ermöglichen schnelle und flexible Hilfe.
Unser Einsatzgebiet umfasst ganz Herne, unter anderem:
- Herne-Mitte
- Wanne-Eickel
- Sodingen
- Eickel
- Baukau
… sowie in weiteren Stadtteilen.
So können wir zeitnah reagieren und individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen.
Häufige Fragen zum Beratungseinsatz
Seit 2026 gilt für Pflegegrad 2 bis 5 ein verpflichtender Beratungseinsatz alle 6 Monate. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann auf Wunsch weiterhin eine zusätzliche vierteljährliche Beratung genutzt werden.
Ja. Seit 2026 ist der verpflichtende Beratungseinsatz für Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich erforderlich. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 können freiwillig weiterhin vierteljährlich eine zusätzliche Beratung nutzen.
Eine große Vorbereitung ist nicht notwendig. Es kann hilfreich sein, sich vorher Fragen zu notieren und zu überlegen, wo im Alltag Unterstützung gebraucht wird.
Ja. Der Beratungseinsatz findet in der Regel in der eigenen Häuslichkeit statt.
Wenn ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen. Grundsätzlich gibt man die Möglichkeit es nachzuholen.
Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. Sie müssen nichts selbst bezahlen.
Nein. Der Termin dient der Unterstützung und Beratung im Alltag.
Beide Begriffe meinen in der Regel denselben Termin nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Viele Pflegekassen sprechen vom Beratungsbesuch, andere vom Beratungseinsatz.
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